Pensionsbestimmungen

Das Anmeldeformular muss vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden!

Gesundheit
Der Hund/ die Katze muss gesund sein und über die aktuelle Kombi-Impfung (nicht älter als 1 Jahr) verfügen. Oder alternativ, falls der Hund/ die Katze keine gültige Impfung hat, ist eine Titerbestimmung vom Tierarzt vorzuweisen. Die Nasale Zwingerhustenimpfung wird dringend empfohlen. Krankheit und (voraussichtliche) Läufigkeit, müssen im Voraus gemeldet werden. Für eventuelle Schwangerschaften kann die Pension nicht belangt werden. In Rudel / Gruppenhaltungen kann es durch Spielen oder Zankereien auch mal zu kleineren Verletzungen / Kratzern kommen. Bei Krankheit / Verletzung des Tieres steht es den Pensionsbetreibern frei, einen Tierarzt aufzusuchen und das Tier behandeln zu lassen. Die dabei entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Besitzers. Kleinere Verletzungen / Krankheiten (wie z.B. Durchfall) werden von der Pension, soweit keine Gefahr für das Tier besteht, selbst behandelt.

Die Auslagen (Spezialfutter, selbst zubereitete Mahlzeiten oder allfällige Medikamente etc.) werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
Regelmässige Entwurmung ist mindestens alle 3 Monate vorgeschrieben und ein Zeckenschutz ist Aufgrund der Spaziergänge im Wald und Feld empfohlen.
Der Impfausweis muss (zur Einsicht des Betreuungspersonals) mitgeführt werden.

Katzen müssen kastriert sein, über gültige Impfungen und über einen negativen FelV Test verfügen.


Kosten

 

Bei Stornierungen, Nichteinhalten von reservierten Terminen oder vorzeitigem Abholen/verspätetem Bringen, bleiben die Unterbringungskosten trotzdem geschuldet. Bei 21-30 Tagen vor dem Antritt verrechnen wir 30% der Kosten, bei 11-20 Tage 50% und bei 0-10 Tage 100%. Die Unterbringungskosten müssen spätestens bei der Abholung des Tieres in Bar bezahlt werden. In bestimmten Fällen und bei längerem Aufenthalt kann die Pension eine Vorauszahlung verlangen.


Haftung

Bei Schäden, die durch einen Hund/Katze an Mobilien, Immobilien, Menschen und Tieren angerichtet werden, kommt der Tierhalter auf. Der Halter haftet für alle durch sein Tier verursachten Schäden und verfügt über eine im Kanton Bern obligatorische Haftpflichtversicherung.

Wird das Tier nicht wie vereinbart abgeholt, steht es der Pension frei das Tier (z.B. bei Platzmangel) anderweitig in Aufsicht zu geben oder schlimmstenfalls umzuplatzieren. Für die dabei entstehenden Kosten kommt der Besitzer auf.

Haben wir Sie überzeugt?

Dann rufen Sie uns doch einfach unverbindlich an.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Lieblinge!
Mobile 079 334 41 42